Handelsregister
Öffentliches Verzeichnis beim jeweiligen Amtsgericht. Eintragungen erfolgen in zwei Abteilungen. Einzelkaufleute und Personengesellschaften (z.B. KG, OHG) werden unter HRA (Handelsregister, Abt. A), Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) unter HRB (Handelsregister, Abt. B) eingetragen. Das Handelsregister ist öffentlich, d.h. jedermann kann ohne weitere Begründung einen Handelsregisterauszug über eine Eintragung anfordern. Das Handelsregister wird seit 1.1.2007 flächendeckend elektronisch geführt. Seither kann, mit vorheriger Registrierung, über das bundesweite Registerportal jederzeit im Handelsregister aller Bundesländer recherchiert werden.

