Ausflaggen
Ein Schiff auszuflaggen bedeutet den Wechsel von der Nationalflagge zu einer ausländischen Flagge. Dies kann entweder zeitweise oder zeitlich unbefristet geschehen. Für eine zeitweise Ausflaggung bedarf es gemäß § 7 Flaggenrechtsgesetz der Genehmigung durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie. Voraussetzung für eine zeitlich unbegrenzte Ausflaggung ist der Wechsel in das Seeschiffsregister eines anderen Staates. Grund für die Ausflaggung ist i.d.R. der Wunsch, Schiffsbetriebskosten, insbesondere Personalkosten, zu sparen. Dies ist möglich, weil durch die Ausflaggung die strenge deutsche Schiffsbesetzungsordnung sowie die Bindung an das Lohntarifsystem der deutschen Gewerkschaften nicht zum Tragen kommen.

