Ausschüttungen
Ausschüttungen sind die anteilige Verteilung von Liquiditätsüberschüssen an die Gesellschafter. Die Höhe ergibt sich aus den Chartereinnahmen eines Schiffes abzüglich Schiffsbetriebskosten, Gesellschaftskosten sowie Bankzinsen und -tilgungen. Steuerrechtlich sind Ausschüttungen Entnahmen und müssen nicht gesondert versteuert werden. Das steuerliche Ergebnis für die Gesellschafter ergibt sich aus der anteiligen Zuweisung des steuerlichen Ergebnisses der Eigentums-/Beteiligungsgesellschaft. Sofern diese zur Tonnagesteuer optiert hat, erfolgt die Gewinnermittlung auf Basis der Nettoraumzahl (NRZ) des Schiffes. Dabei ergeben sich nur sehr geringe steuerliche Gewinne und damit sehr geringe Steuerbelastungen für die Gesellschafter.

